Konsultationsveranstaltung der Bundesnetzagentur am 14. September in Leipzig
Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört es, die Öffentlichkeit über den Prozess der Netzplanentwicklung zu informieren, die Bürger am Prozess der Erstellung des Netzentwicklungsplans (NEP) zu beteiligen und so einen wesentlichen Beitrag für die Akzeptanz des Netzausbaus zu leisten. Dieser Aufgabe kommt die Behörde mit großem personellem und finanziellem Aufwand nach. So führen Vertreter der Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultationsphase zum NEP 2030 in fünf Städten Informations- und Dialogveranstaltungen durch – u. a. am 14. September in Leipzig.
Das Büro Hitschfeld beschäftigt sich seit Jahren mit der strategischen und operativen Kommunikation des Netzausbaus, insbes. dem Akzeptanzmanagement, der Informations- und Partizipationspolitik. Hierzu führen wir eigene Forschungsprojekte durch, mit denen wir unsere praktischen Projekterfahrungen flankieren.
Wir beobachten deshalb sehr aufmerksam, wie sich die Informations- und Partizipationsangebote im Zusammenhang mit dem NEP im Laufe der Zeit entwickeln. Unter dem Eindruck der Leipziger Veranstaltung am 14.9. stellen wir zu diesem Thema folgende Anmerkungen zur Diskussion:
Mit viel Engagement und Aufwand suchten die MitarbeiterInnen der Bundesnetzagentur in Leipzig den Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit. Sie erläuterten ihre Arbeitsweise und warben um Verständnis für ihre bisherige Methodik, baten aber auch das Publikum um Input. Die Bundesnetzagentur sei sehr interessiert, wie sie ihre Methodik aus Sicht der Bürger verfeinern oder ihre Informationspolitik weiter entwickeln könne.
Tatsächlich gaben die anwesenden Zuhörer den Mitarbeitern der Bundesnetzagentur einige Ideen und Wünsche mit auf den Weg. Sie forderten etwa eine größere Transparenz der Entscheidungs- und Prüfkriterien der Behörde.
Warum ist die Behörde in Leipzig dennoch zumindest teilweise gescheitert?
Ein wichtiges Ziel dieser Informations- und Konsultationsphase ist es, einen Beitrag sowohl für die Akzeptanz des Prozesses der Aufstellung des NEP, als auch für das spätere Ergebnis, das Bundesbedarfsplangesetz und den Netzausbau allgemein, zu leisten.
Dies setzt aber ein Mindestmaß von öffentlicher Wahrnehmung voraus.
Das Interesse an der Veranstaltung war gering: nur etwa 30 Bürgerinnen und Bürger waren vor Ort. Nur, wer sich bereits für das Thema Netzausbau interessiert und den Newsletter der Behörde empfängt oder ihr bei Twitter folgt, hat von der Veranstaltung erfahren.
Hinzu kommt das oft zitierte Planungsparadox, das beschreibt, dass das öffentliche Interesse im umgekehrten Verhältnis zur Einwirkungsmöglichkeit auf ein Projekt steht.
Von der erforderlichen “öffentlichen Wahrnehmung” kann somit keine Rede sein.
Auch an diesem Beispiel wird deutlich, dass das – zumeist undifferenziert artikulierte – gesellschaftliche Bedürfnis nach mehr “Teilhabe” und “Information” nicht einfach durch immer mehr Beteiligungsangebote gestillt werden kann. Vielmehr bedarf es – auch – einer Verbesserung des Informationsniveaus über die Grundlagen und Zusammenhänge von Planungs- und Gesetzgebungsverfahren und die vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern.
All das sind Dinge, die zweifellos nicht zu den Kernaufgaben der Bundesnetzagentur, sondern auf die gesellschaftspolitische Agenda gehören.