In der vergangenen Woche hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) seine Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung vorgestellt. Das hat uns interessiert und wir waren in Berlin dabei, auch wenn diese Leitlinien als Bestandteil der Geschäftsordnung des BMU ausschließlich für die Arbeit der Mitarbeiter verbindlich sein werden.
Das Ministerium hat den Vorteil, Projekte zu initiieren und zu verfolgen, die selten mit unmittelbaren lokalen und/oder regionalen Betroffenheiten einhergehen. Insofern ist ein 1:1-Vergleich mit Beteiligungsprozessen von Vorhabenträgern unangebracht. Eine Sensibilität dem Thema gegenüber, ein Bewusstsein, dass Prozesse heute kommunikativ und strukturell breiter aufzustellen sind, zeigt sich aber auch hier sehr deutlich und das ist gut so. Nun muss davon noch der Bürger/die Bürgerin erfahren. Diese sollen bei Beteiligungsprozessen künftig als sogenannte Zufallsbürger eingebunden werden.
Von der Arbeit mit Stakeholdern hält das Ministerium in diesem Zusammenhang – ohne Begründung – eher weniger. Unter Umständen ist dies ein Luxus, den man sich leisten will und leisten kann, wenn man nicht mit konkreten Vor-Ort-Prozessen beschäftigt ist. Umso begrüßenswerter und dann auch erkenntnisreich der beabsichtigte Evaluierungsprozess. Für unser Büro ist dies bei allen Vorhaben ein integraler Prozessbaustein.