Das „Staatssicherheitsgesetz“ ist älter als die südkoreanische Verfassung. Es entstand in den 1950er Jahren unter dem Eindruck innerer Unruhen in Südkorea. Das Gesetz besteht noch immer. Es sorgt (auch) für eine weitgehende Abschottung des Südens gegenüber dem Norden. Nordkoreanische Zeitungen sind auf dieser Grundlage in Südkorea verboten, Rundfunk und Fernsehen sind blockiert. Es steht unter Strafe, Sympathie für Argumente und Interessen des Nordens öffentlich zu äußern. Versucht man, in Südkorea eine nordkoreanische Internetseite zu öffnen, erscheint ein Schriftzug, der darauf aufmerksam macht, dass man im Begriff ist, eine Straftat zu begehen, die mit nicht unter drei Jahren Gefängnis (wirklich!!) bestraft wird. Der Briefverkehr unterliegt der Zensur, u.s.w.u.s.f. Ausnahmen gibt es nur für einen sehr begrenzten Personenkreis.
Wohlgemerkt: Das sind Abschottungsmaßnahmen des Südens – nicht des totalitären, kommunistischen Nordens!
Es ist nicht verwunderlich, dass unter diesen Bedingungen das Informationsniveau über den Norden – mit dem man sich ja laut Verfassung vereinigen will – in Südkorea in weiten Bevölkerungskreisen gering, die emotionale Beziehung den Menschen im Norden kaum mehr vorhanden ist. Man kann sich vorstellen, dass die Verhältnisse im Norden mindestens ähnlich sein werden.
Also kein Vergleich mit den früheren Verhältnissen aus der Zeit von DDR und BRD. Und keine guten Voraussetzungen für ein Wiedervereinigungsprojekt in Korea.