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Forschung: Freiheits- und Einheitsdenkmal der Bundesrepublik Deutschland in Leipzig. Untersuchungen zum Status quo

Untersuchungen zum Status Quo des Freiheits- und Einheitsdenkmals der BRD

Das Büro Hitschfeld berät die Stiftung Friedliche Revolution (SFR) bei der Erarbeitung eines neuen Verfahrensvorschlags für den Stadtrat, ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig zu realisieren. Im Rahmen dieses Mandats haben wir eine repräsentative Untersuchung durchgeführt, die als Grundlage für einen solchen Verfahrensvorschlag zentrale Ausgangsparameter wie Bekanntheit des Projekts sowie Vorprägungen, Einstellungen und Meinungen in der Leipziger und bundesdeutschen Bevölkerung untersucht. Aufgrund des großen Interesses und in Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand veröffentlichen wir die Ergebnisse der Studie, die am 26. Juni 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Antworten zu Fragen, die uns zu dieser Studie oft gestellt wurden, haben wir in unser FAQ (unter diesem Artikel) zusammengestellt.

FAQ

Bei Meinungsforschungsprojekten wird aus Erkenntnissen, die man über eine kleine Gruppe von Menschen gewinnt (Stichprobe), auf eine viel größere Gruppe von Menschen, z.B. die Bevölkerung von Leipzig oder die Bevölkerung von Deutschland geschlossen (Grundgesamtheit). Bei der Bemessung der Stichprobe (Wie viele Personen will ich befragen?) kommt es im Wesentlichen auf drei Dinge an:

1. Wofür will ich die Ergebnisse verwenden?

Wenn es – wie in unserem Fall – um eine relativ grobe Feststellung der Gesamtsituation geht und es keinen Bedarf an tiefergehenden Analysen in den soziodemografischen Teil-Gruppen oder nach Regionalität (Auswertung nach Stadtteilen o. Ä.) gibt, ist eine Stichprobe von 2 x 500 ausreichend.

2. Wie genau müssen die Ergebnisse für den Verwendungszweck sein?

Je genauer die Ergebnisse sein sollen, umso größer muss die Stichprobe gewählt werden. Um einen ersten Überblick über das Meinungsbild zum Thema zu erfassen, genügen relativ grobe Aussagen. Für diesen Zweck ist deshalb eine Stichprobe von 2 x 500 ausreichend groß.

3. Wie groß ist mein Budget?

Die Größe der Stichprobe ist für ein Meinungsforschungsprojekt ein wesentlicher Kostenfaktor. Allerdings verbessert sich die Aussagekraft der Ergebnisse nicht im gleichen Maße, wie sich die Kosten erhöhen (siehe dazu auch Punkt 2). Deshalb kann man, wenn es darum geht, „einen Überblick über das Meinungsbild zu schaffen“, Ungenauigkeiten in Kauf nehmen und die Stichprobe klein halten. Die Größe der Stichprobe – und die damit verbundenen Fehlertoleranzen – sind aber auf jeden Fall bei der Interpretation der Ergebnisse im Auge zu behalten.

Für weitere grundsätzliche Erläuterungen verweisen wir auf den Beitrag von Christoph Eichenseer „Ab welcher Fallzahl ist eine Umfrage repräsentativ?“.

Die vier Methoden „schriftlich / face-to-face / telefonisch / online“ haben jeweils ihre eigenen Stärken und Schwächen. Zu Beginn der 80er Jahre wurden telefonische Befragungen diskutiert wie 30 Jahre später Online-Befragungen. Die Qualität, die mit Online-Befragungen möglich ist, hat sich – u. a. – bei der letzten Bundestagswahl gezeigt. Die genauesten Werte, noch vor den telefonischen Umfragen, die ARD und ZdF beauftragt hatten, erbrachte eine Online-Umfrage.
Die Stadt Leipzig hat die Stiftung Friedliche Revolution (SFR) beauftragt, einen Vorschlag zur „Entwicklung und Umsetzung eines breiten Beteiligungsprozesses mit dem Ziel eines Verfahrensvorschlages für den Stadtrat für die Realisierung eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals…“ zu erarbeiten. Um zu wissen, auf welcher Grundlage ein solcher Partizipationsprozess entwickelt werden kann ist es wichtig, zunächst festzustellen, wie die Meinungen und Ansichten bei den Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema sind. Mit einer solchen Untersuchung wird also ein solides Fundament für die künftige Arbeit, d.h. die Entwicklung eines Verfahrens für die Projektkommunikation und die zu leistende Facharbeit, gelegt.
Ob es einen solchen Meinungsumschwung tatsächlich gegeben hat, wissen wir nicht. Das war nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Meinungsbild in der Bevölkerung vor, während und nach dem ersten, gescheiterten Denkmalsprozess wurden nach unserer Kenntnis keine repräsentativen Untersuchungen durchgeführt. Die Wahrnehmung des Meinungsbildes zum damaligen Verfahren war und ist stark geprägt von der medialen Begleitung und Beeinflussung des Prozesses, sowie von Aktivitäten und Wortmeldungen von einigen, in der Sache engagierten BürgerInnen. Daraus auf das Meinungsbild in der Bevölkerung zu schließen, ist unzulässig.
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