Anmerkungen zum geplanten „Planungssicherstellungsgesetz“ der Bundesregierung.
Nach dieser Krise wird nichts so sein, wie es war. Das mag sein. Und sicher ist es richtig, sehr rasch alle Dinge auf den Weg zu bringen, die unsere Wirtschaft sehr rasch wieder in Fahrt bringen. Deshalb gehören viele Dinge jetzt auf den Prüfstand.
Die Bundesregierung tut dies -auch- in Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen und bereitet ein „Planungssicherstellungsgesetz“ vor. Es soll die Bekanntmachungen und Erörterungen bis Ende März 2021 (ausschließlich) online ermöglichen und sieht die Möglichkeit vereinfachter Verfahren bis Ende 2025 vor.
Es ist richtig Planungsverfahren zu straffen und erreichte Verfahrensstände in Corona-Zeiten zu sichern, um darauf aufbauen zu können.
Aber die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger mehr und besser in Meinungsbildung und Entscheidungsfindung einbezogen werden können, also das, was wir unter „Partizipation“ zusammenfassen, darf dabei nicht zu einem Kollateralschaden der Krise zu werden.
Partizipationsverfahren, ob als formale „Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren“ oder als eines der vielen „freiwilligen“ Formate, die Verwaltungen und Unternehmen entwickeln und anbieten, brauchen Ressourcen (d.h. Zeit, Geld, know how und Personenpower) und stehen -sehr häufig- in Verbindung mit Zusammenkünften von Menschen (z.B. bei Bürgersprechstunden oder bei der Einsicht in ausgelegte Unterlagen).
Alles Dinge, die entweder knapp sind oder eben derzeit dringend vermieden werden müssen. Ist es also unvermeidlich, dass Bürgerbeteiligung, Partizipation nur noch online stattfinden kann?
Wohl kaum.
Gelungene Partizipationsverfahren zeichnen sich durch eine gute Verknüpfung von analogen und digitalen Beteiligungsmöglichkeiten aus. Egal, ob man sich analog oder digital informiert und beteiligt – jede einzelne Wortmeldung, Hinweis oder Einwendung muss berücksichtigt werden und ist gleich viel wert.
Bürgerinnen und Bürger sind keine Experten. Sie brauchen Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten und ihre Interessen (rechtssicher) formulieren zu können. Oft geht das auch nicht ohne Unterstützung Dritter.
Die Onlineaffinität der Bevölkerung ist -nicht nur altersbedingt- auch abseits der Ballungsräume nicht hoch, über die Qualität der digitalen Infrastruktur wird viel geschrieben und nicht alle Bürgerinnen und Bürger werden in der Krise sofort zum „homo digitalis“.
Aber es gibt Möglichkeiten, Partizipationsverfahren zu straffen und sie besser in Projektzyklen einzupassen, ohne die Möglichkeiten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, zum Beispiel:
Routinen einführen
Konzentration des Beginns aller in einer Region stattfindenden Partizipationsangebote für alle Politikebenen auf wiederkehrende Termine (z.B.: zu Beginn des Quartals) nach dem Vorbild der Schweiz. Damit werden die Berechenbarkeit und die Transparenz der Verfahren erhöht, für die Bürgerinnen und Bürger sinkt die Gefahr „etwas zu verpassen“.
Bekanntmachungen – warum eigentlich nur online?
Gerade wenn Beteiligungsverfahren digital durchgeführt werden (müssen) sollte zumindest die „analoge“ Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger, ggf. verbunden mit Hilfestellungen zu Verfahren, Informationsmöglichkeiten und Fristen obligatorisch sein. Das kann über Postwurfsendungen und andere projekt- und lokalspezifische Maßnahmen geschehen.
Verfahrensknow-how der betroffenen Bevölkerung verbessern
Durch die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten werden auch die Möglichkeiten für die Bevölkerung eingeschränkt, sich zum Zweck der Meinungsbildung und Informationsbeschaffung zu treffen.
Dem kann durch die Bereitstellung von grundlegenden Informationen zum Projekt, zum Verfahren und den Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten ebenso geschehen, wie durch die Schaltung von gebührenfreien Bürgertelefonen, die angemessen bekannt gemacht werden müssen.
Bildung eines Expertenpools zur Unterstützung der Bevölkerung
Über die Frage, wie man Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen kann, sich in möglichst wenig Zeit in die Planungsunterlagen eines komplexen und schwierigen Projektes einzuarbeiten, damit sie sich möglichst qualifiziert damit auseinandersetzen können, ist nicht neu.
Auch die Idee, einen neutralen Expertenpool zu bilden, auf den die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zweck kostenfrei zugreifen können, ist oft diskutiert worden.
Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, sie zu erproben – und sei es zunächst nur für die Laufzeit des geplanten „Planungssicherungsgesetzes“?