Anfang November 2023 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bundeskanzler öffentlichkeitswirksam den sogenannten Beschleunigungspakt beschlossen. Am 24. April hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf vorgelegt und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, der sich mit einem Aspekt des Paktes, der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, befasst. Der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz vor.
Die vorgesehenen Neuregelungen zur Digitalisierung der Prozesse – die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen durch den Vorhabenträger in „verkehrsüblichem elektronischen“ und „maschinenlesbaren“ Format der Behörde übermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden – sind sicherlich sinnvoll und waren eigentlich längst überfällig.
Dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Gesetzentwurf nun mit einem eigenständigen Paragraphen – §25a Verwaltungsverfahrensgesetz – im Gesetz „geadelt“ werden soll, erscheint uns Praktikern allerdings wenig aufregend. Denn ein eigenständiger Paragraph hebt vielleicht die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hervor (wie in der Gesetzesbegründung formuliert), ob dies allerdings eine maßgebliche Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung mit sich bringt, ist wohl mit Recht anzuzweifeln.
Insofern fällt es uns schwer zu glauben, dass die vorgesehenen Neuregelungen in der Praxis zu einer substanziellen Beschleunigung oft viel zu langwieriger Genehmigungsverfahren führen werden. – Wer also auf einen großen Wurf gehofft hatte, wird enttäuscht sein. Aber wer weiß, vielleicht erfährt der Entwurf im laufenden Gesetzgebungsprozess ja noch zusätzliche Modifizierungen, so dass weitere kleine Schritte in die richtige Richtung erfolgen?